Sämtliche in der Pensionsversicherungsanstalt im Einsatz befindlichen Softwarekomponenten der Fa. IBM sind von einem Software-Vertrag abgedeckt. Da nun einige Produkte der Fa. IBM an die Fa. HCL abgewandert sind und die Fa. HCL nun alleiniger Eigentümer ist, und diverse Komponenten dieser beiden Firmen untereinander kompatibel sind und nur so verwendet werden können, sind nunmehr 2 neue Verträge mit der jeweiligen Firma erforderlich, um alle Produkte und Komponenten für 3 weitere Jahre korrekt einsetzen zu dürfen. Da diese Leistungen jeweils nur von den beiden angeführten Firmen erbracht können und dürfen, erfolgte die Vergabe jeweils im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung gemäß § 37 Abs 1 Z 3 BVergG 2018. Gegenstand dieser Bekanntgabe ist der vergebene Auftrag an die Fa. IBM Österreich Internationale Büromaschinen GmbH