Es soll Baurecht auf dem neuen Grdst Nr. 959/5 für den Betrieb einer Ausflugsgaststätte einschließlich öffentlich zugänglicher Toiletteanlagen für die Dauer des Baukonzessionsvertrages erteilt werden. Zu diesem Zweck ist die Errichtung der Ausflugsgaststätte einschließlich der Toiletteanlagen Leistungsgegenstand. Dem bestgeeigneten Bieter soll eine Baurechtskonzession erteilt werden und mit ihm ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden.