Während der 1. Covid-Welle wurde von der Regierung die Anordnung erlassen Eigene Einrichtungen der Pensionsversicherungsanstalt teilweise vorerst zu schließen. Um den Objektschutz dieser Einrichtungen auch nachts zu gewährleisten war es erforderlich, ein Unternehmen mit der nächtlichen Bewachung für die Dauer der Schließung gemäß § 37 Abs.1 Z 4 BVergG 2018 (Verhandlungsverfahren) zu beauftragen. Da nicht vorhersehbar war um welchen Leistungsumfang es sich handelt (je nachdem wie lange die Eigenen Einrichtungen geschlossen zu halten waren) umfasst der nunmehr angegebene Auftragswert die tatsächlich abgerechneten Kosten bis Ende 2020 für die nächtliche Bewachung von insgesamt 10 Eigenen Einrichtungen (Felbring, Bad Tatzmannsdorf, Aflenz, Bad Hofgastein, Bad Aussee, Bad Ischl, Gröbming, Weyer, Bad Schallerbach und Alland) und stellte sich nun nachträglich heraus, dass auch eine Direktvergabe gemäß § 46 BVergG 2018 zulässig gewesen wäre.