Im Zuge der Errichtung der S7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Ost, ist die Umsetzung zahlreicher Ausgleichsflächen lt. UVP- bzw. naturschutzrechtlichem Bescheid erforderlich.
Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst die Herstellung und Pflege der außerhalb der Bauumhüllenden gelegenen trassenfernen Gehölzpflanzungen (Gehölzpflanzung Typ 1, 2 und 3, Hecken, Naturnahe Gewässer/ Ufergehölze), die Anlage von zwei Teichflächen, von Strukturelementen (Ast-/ Steinhaufen) sowie die Schlägerung von Käferbäumen/ Windwürfen und die Mahd von Brachen (Option).