Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Ausschreibungs- und Ausführungsplanung sowie die notwendige Abstimmung und Einreichplanung mit der ÖBB laut Eisenbahngesetz § 42+§ 43 für den Abschnitt A14 Rheintal/Walgau Autobahn KM 30,20 NBSB V101 Überführung L190.
Die Planung umfasst hierbei alle Planungsschritte inklusive Erstellung eines Deckenbuches im Bereich der durchzuführenden Belagsinstandsetzungen bzw. Höhenangleichungen für die Ausschreibungs- und Ausführungsplanung inkl. der Detailplanung sowie die zur Abwicklung der Maßnahmen erforderlichen Verkehrsführungspläne.