Für die Umsetzung des Projekts Kirchstetten und Böheimkirchen, Bahnhofsumbau (Phase 2) inkl. ESTW und die Auflassung von 4 Eisenbahnkreuzungen im Projektgebiet inkl. Ersatzmaßnahmen sind ein §31a Gutachten und eine EG Prüfung für die Teilsysteme Infrastruktur (INF, PRM) und Energie (ENE) erforderlich.
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