Mit gegenständlicher Markterkundung nach § 24 BVergG beabsichtigt der Auftraggeber mit Hilfe eines Fragebogens, einen Überblick über marktübliche Lösungen bzw. Leistungen für die Entwicklung und Implementierung einer Software, die Auswertungen im Bereich Arbeitszeit ermöglicht und in der unterschiedlichste Regelungen zur Arbeitszeit aus Gesetzen, Kollektivverträgen und betrieblichen Regelungen (Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge) abgebildet und gepflegt werden können (kurz Arbeitszeitrechner) zu erhalten.