BANF 1052901102
Da der Fahrzeughersteller zur Absicherung des eigenen Know Hows keine Zeichnungen oder technische Beschreibungen/Dokumentationen für das Material zur Verfügung stellen kann (geistiges Eigentum), liegen für diese/s Produkt/e keine beschaffungsrelevanten Informationen vor. Es sind lediglich der Hersteller des Materials und dessen entsprechende Artikelnummern bekannt.              
Die Beschaffung ist somit nur beim vorgegebenen Lieferanten zulässig.