Mit gegenständlicher Rahmenvereinbarung sollen im Wesentlichen folgende Baumaßnahmen umgesetzt werden:
• planbaren Betoninstandsetzungen (jährliche Hauptbaumaßnahme von Juni bis September) und
• nicht planbaren Betoninstandsetzungen (unterjährig)
Es handelt sich im Wesentlichen um:
• Sanierung von Kantenschäden
• Sanierung von Rissen inkl. nachträglicher Verankerung / Verdübelung von größeren Rissen
• Austausch / Instandsetzung kleinflächiger Schäden auf der Betondecke (in Betonbauweise)
• Austausch von Betonfeldern bzw. Teilen der Betonfelder (in Betonbauweise)