Sicherheitsdienstleistungen in Zusammenhang mit Anspruchsberechtigten gemäß Kärntner Grundversorgungsgesetz in den folgenden Bereichen: Quartiere; Ämter (zB Parteienverkehrstermine des Flüchtlingsreferats, Auszahlung von Leistungen); sonstige Veranstaltungen und Einsätze.