Im Frühjahr 2018 wurde die Universitätsfinanzierung als kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung auf völlig neue Beine gestellt (Universitätsfinanzierung NEU). Gemäß § 141 Abs. 1 UG sollen die Auswirkungen und Ergebnisse der neuen Universitätsfinanzierung ab der Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 beobachtet und einer durchzuführenden Evaluierung unterzogen werden.