Gemäß § 19a EisbG sind bei Eisenbahnsicherungsanlagen (ESA) und 
Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (EKSA) wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.
Die wiederkehrende Prüfung dient zur Feststellung und Beurteilung des jeweils gegenwärtigen 
Zustandes einer in Betrieb befindlichen Sicherungsanlage hinsichtlich der 
Funktionstauglichkeit und der Einhaltung geltender Sicherheitsanforderungen sowie der 
Beurteilung der voraussichtlichen Lebensdauer. Der Inhalt dieser Prüfungen ist in der 
Regelwerksgruppe RW 13.07.01 bis RW 13.07.13 definiert. Im Abweichungsfall sind geeignete 
Maßnahmen gemäß RW 13.07.01 in Abstimmung mit den Vertretern der ÖBB-Infrastruktur AG 
zu definieren (z.B. Sofortinstandsetzung, Verfügung einer betrieblichen Maßnahme).