ABBAG Jahresabschluss 2023: Bekanntgabe des vergebenen Auftrags betreffend Abschlussprüfung zum Jahresende (31.12.) unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 268 ff UGB sowie unter Beachtung der vom Berufsstand ausgearbeiteten Fachgutachten und Richtlinien