Zur Vergabe gelangte ein Bauauftrag für den Rückbau der Gasanschlussleitung und der Heizungsanlage sowie der Installation einer neuen Anschlussleitung und Adaptierung der Heizungsanlage für die Fernwärmenutzung. Erst durch einen nachträgliche erforderlich gewordenen Nachtrag wurde der Schwellenwert für Bekanntgaben gem § 66 Abs 1 BVergG überschritten, womit nunmehr die Bekanntgabe erfolgen wird.