Im Zuge der gegenständlichen lärmtechnischen Untersuchung ist die Schutzwürdigkeit gemäß Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen zu ermitteln und es sind mögliche straßenseitige LSM zu planen.
Die im Untersuchungsraum befindlichen Anschlussstelle Inzersdorf/Kirchdorf ist zu berücksichtigen. Weiters sind gemäß Dienstanweisung auch andere Emittenten wie zB. Landes- und Gemeindestraßen zu berücksichtigen.
Basisangebot