Die PPE bereitet die Einleitung eines Vergabeverfahrens über Miet- und Lohnwäsche für Einrichtungen des WIGEV und des Fonds Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser – Häuser zum Leben vor. Vor diesem Hintergrund führt die PPE eine (unverbindliche) Markterkundung gemäß § 24 Bundesvergabegesetz durch. Mit der Markterkundung möchte sie insbesondere über die (aktuellen) Pläne und grundlegenden Anforderungen informieren und einen Marktüberblick über Lösungen bzw Leistungen und deren Anbieter erhalten. Die PPE wird bei der Markterkundung von FSM Rechtsanwälte vertreten bzw begleitet. Die gesamte die Markterkundung betreffende Kommunikation (Mitteilungen, Anfragen usw) ist an die E-Mail Adresse vergabeverfahren@fsm.law zu richten.


Die PPE beabsichtigt, Hearings mit jedem Unternehmen durchzuführen, das bis 02.10.2025 ein Teilnahmeansuchen (an die oben angeführte E-Mail-Adresse) gestellt hat. Die PPE behält sich vor, Unternehmen direkt zu Hearings einzuladen. Die Daten (Termin/Uhrzeit/Ort) werden gegebenenfalls mit gesonderter Einladung bekannt gegeben. Im Rahmen der Hearings können mit den teilnehmenden Unternehmen (zB technische) Einzelheiten, Vorzüge und Nachteile bestimmter Lösungen bzw Leistungen und (mögliche) Preise und ihre Zusammensetzung erörtert werden.


Die Markterkundung ist kein Vergabeverfahren. Es werden keine (verbindlichen) Angebote eingeholt, Verhandlungen geführt und es wird kein Auftrag vergeben. Gegebenenfalls wird im Anschluss an die Markterkundung ein (förmliches) Vergabeverfahren über die Leistungen durchgeführt werden, über dessen Einleitung mit einer EU-weiten Bekanntmachung informiert wird. Die Markterkundung erfolgt in deutscher Sprache.


Für die Teilnahme an der Markterkundung ist kein Ersatz von (Teilnahme-) Kosten vorgesehen. Die PPE behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, von der Durchführung bzw Fortsetzung der Markterkundung oder der späteren Durchführung eines Vergabeverfahrens Abstand zu nehmen. In diesem Fall stehen dem Unternehmen keine Ansprüche aus vorvertraglicher Rechtsverletzung oder einem sonstigen Rechtsgrund zu.