Diese unverbindliche Markterkundung dient der Schaffung eines Überblicks über den Markt und zur Einholung von unverbindlichen Informationen zu den benötigten Softwaremodulen, Dienstleistungen und deren Kosten für eine Standardsoftware – Lösung Unternehmensplanung. Diese unverbindliche Markterkundung fällt nicht in den Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018). Das Rote Kreuz Niederösterreich (RKNÖ) ist kein öffentlicher Auftraggeber iSd BVergG 2018.