Der Auftraggeber vergibt zur Sicherstellung von Betreuungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über operative und organisatorische Dienstleistungen. Dabei soll insbesondere die zentrale Koordination der COVID-19-Betreuungseinrichtungen, die Personalkoordination, die Betreuung der unterzubringenden Personen sowie die Versorgung / Verpflegung der unterzubringenden Personen erfolgen.