Vergeben wird der Jahresbauvertrag der Auftraggeberin für das Jahr 2024 im Wege einer
Rahmenvereinbarung. Der Auftragnehmer (AN) hat während der Vertragsdauer jeweils auf Abruf diverse Bauarbeiten hauptsächlich im Bereich Tiefbau, wie Reparatur und Errichtung von Gemeindestraßen und Entwässerungsbauten, aber auch andere Bauarbeiten für den
Auftraggeber (AG) vorzunehmen. Der Jahresbauvertrag wird für ein Jahr ab Zuschlag vereinbart.