Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von
Traktoren und Kommunalfahrzeugen inkl. An- und
Aufbaugeräte für öffentliche Auftraggeber. Der Begriff Traktor
oder Kommunalfahrzeug im Sinne dieser Vereinbarung umfasst
daher immer auch die jeweils abgerufene optionale
Zusatzausstattung inkl. An- und Aufbauten, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes geregelt wurde.