Die Oesterreichische Nationalbank schreibt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorheriger Bekanntmachung die Prüfung ihres Jahresabschlusses (Einzelabschluss und damit zusammenhängende Bestätigungsleistungen), die Bestätigung der korrekten Ermittlung der Kosten der Aufsicht, Prüfungshandlungen für den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), Prüfungshandlungen im Rahmen des Public Corporate Governance Kodex der OeNB, sowie optionale Zusatzleistungen.