Im Bahnhof Marchtrenk ist die Erschließung der Haltestelle unter Berücksichtigung der Personentunnelerschließung mittels einer Rampe auf einreichfähigen Stand (bewilligungsfähig) zu planen. Dies ist zur Darstellung des Unterschiedes gegenüber einer Stiege mit Lift (Aufzug) in finanzieller und platztechnischer Hinsicht erforderlich.