Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung (inkl. Nebenarbeiten) sowie Beistellung von Reinigungskräften in Betriebsküchen (wenn vorhanden), vom 01.11.2020 – 31.10.2021 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit um weitere 48 Monate in 15 Losen.