Die PVA benötigt einen externen Dienstleister für den Druck, der Kuvertierung sowie der Auflieferung physischerSchriftstücke bzw. - wo möglich - deren elektronische Zustellung zu beauftragen. Es wird einerseits der Druck der Tagesgeschäftspost ausgelagert und andererseits bei Vorhandensein einer Registrierung für die elektronischeZustellung Schriftstücke, diese digital versendet. Um den Druck der Tagesgeschäftspost in physischer und den Versand inelektronischer Form weiterhin durchführen zu können, wird ein Abruf aus gegenständlicher Rahmenvereinbarung getätigt.