Zur Baufeldfreimachung ist die Verlegung von bestehenden Nieder- und Mittelspannungsleitungen erforderlich. Die Beauftragung der Bauleistungen ist jedoch nur direkt beim Energieversorgungsunternehmen (Linz Netz GmbH - Unternehmen der Linz AG) möglich, weswegen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gewählt wurde (kein Wettbewerb).
Aufgrund des Umstandes, dass die Linz AG ebenso den Bestimmungen des BVergG 2018 unterliegt, sind marktkonforme Preise zu erwarten.
Aus Gründen der Einfachheit wurde in ProVia als Verfahren eine Direktvergabe (Einfache Bestellung) ausgewählt, da nur auf diese Weise eine schnelle Abwicklung über die Plattform möglich ist.