Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Herstellung von Lärmschutzwänden an der Autobahn A2 und an Gemeindestraßen im Gemeindegebiet von Wr. Neudorf.
Zur Ausführung gelangen Lärmschutzwände auf Bohrpfahlgründungen (verrohrte Pfähle) mit einer Höhe bis ca. 9,0 m als konventionelle LSW und einer Höhe von 13,0 m als Sonderkonstruktion.