Auswahl von Beratern für die Erbringung von Beratungsleistungen für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) für berechtigte Betriebe in ganz Österreich auf Rechnung der ÖGK. Berater können für einzelne oder mehrere Beratungsmodelle und für einzelne oder mehrere Bundesländer angeboten werden. Es besteht für die ÖGK bzw. für berechtigte Betriebe keine Abnahmeverpflichtung. Eine allfällige Ergänzung der Besetzungen kann durch ein dynamisches System erfolgen.