Sämtliche auf den beiden Grundstücken (Grst. Nr. .124 + .125) bestehende Gebäude, befestigte Oberflächen, Keller, Kleinkläranlage, etc., sind abzubrechen inkl. Freimachen von Bewuchs, um das gesamte Baufeld für den im Anschluss geplanten Neubau frei zu machen.
Die Ausschreibungsunterlagen inkl. Beilagen werden ab 18.01.2023 auf der Plattform www.ausschreibung.at zum Download bereitgestellt.