Die ASFiNAG ist als öffentlicher Auftraggeber aufgrund des Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz) [kurz: NIS-Gesetz] dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau für den Betrieb wesentlicher Dienste von Netz- und Informationssystemen erreicht wird. Hierzu sind IT-Produkte der wesentlichen Dienste vor unbefugtem Zutritt, Verlust, Beschädigung, Diebstahl, etc. zu schützen. Aus diesem Grund ist die Errichtung/Nachrüstung eines Zutrittschutzes notwendig (Verriegelung von Türen, Alarmvorrichtungen, Videoüberwachung, Zutrittsüberwachung, etc.). Der notwendige Umfang der Einbauten und Systeme ist durch die ASFiNAG im sogenannten AACM festgelegt worden (ASFiNAG Access Control Management).
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