Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, um für die Projektlaufzeit ( 17 Monate) Experten der EaP Länder auf dem Weg zur Umsetzung der der EU-Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere zur Erstellung von Gewässerbewirtschaftungsplänen, zu unterstützen. Die Wasserrahmenrichtlinie verlangt zur Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer, der Flüsse und Seen, neben der Erfassung der chemischen Parameter auch eine ökologische Bewertung.