Derzeit ist die e-card nicht mit einem Lichtbild ausgestattet, welches dadurch Missbrauchsfälle erleichtert. Ab 1.1.2020 sind neue mit Lichtbild ausgestattete e-cards auszugeben (siehe § 31a Abs. 8 ASVG). Nach § 31a Abs. 8 ASVG sind dem Hauptverband der SV auch Lichtbilder die im IZR bereitzustellen. Um dies umzusetzen ist die Applikation IZR, um eine Export- bzw. Transfermöglichkeit von Lichtbildern Fremder zu erweitern.