Gegenständlicher Abruf beinhaltet die Entwicklung neuer Berufsbilder, dh die Erstellung von Berufsprofilen, Berufsbildern und Prüfungsordnungen als umfassende und fundierte Grundlage für Sozialpartnerverhandlungen im Berufsausbildungsbeirat und die Verordnungen des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft sowie die Evaluierung von als Ausbildungsversuch eingerichteten Lehrberufen.