Durch den UVP-Bescheid BMVIT-316.407/004-IV7ST-ALG/2015 wird unter Punkt III.1 unter Zugrundelegung der RVS 04.05.11, die Einrichtung einer Umweltbauaufsicht gefordert und Herr Ing. Dr. Gerd Stefanzl wurde durch das Land Steiermark im März 2015 behördlich bestellt.
Bei der Vergabe der Dienstleistung im Jahr 2015 wurde eine Direktvergabe gewählt.
Da mittlerweile die 100.000€ Grenze der DV im ursprünglichen Auftrag (Bestellnummer: 301501328) nahezu ausgeschöpft ist, ist nun ein Folgevertrag notwendig.
Herr Stefanzl wird daher erneut beauftragt, es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gem. § 37 Abs. 1, Ziffer 3a gewählt.