Die Stadt Graz als Schulerhalterin ist gesetzlich dazu verpflichtet, Transportkosten im Rahmen des Schulunterrichtes/Lehrplans für PflichtschülerInnen zu übernehmen (Schulgeldfreiheit):
Busfahrten zur Radfahrprüfung, zum Schulschwimmen (Volksschulen + Mittelschulen), zu diversen Sportstätten sowie zu den drei städtischen Schulzahnambulatorien