Ausschreibungsgegenständlich ist eine mit einem Unternehmen abzuschließende Rahmenvereinbarung über die Erstellung und Durchführung einer Imagekampagne sowie die Erbringung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen. Konkret sollen Kreativ- und Agenturleistungen (zB Kommunikationskonzept), die Durchführung und Betreuung von Kommunikationsmaßnahmen, eine begleitende Mediaplanung und -schaltung sowie eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber beschafft werden (Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen). Ein weiterer Leistungsteil betrifft die Erstellung und Durchführung einer Imagekampagne. Die Rahmenvereinbarung soll für vier Jahre abgeschlossen werden.