Der Auftraggeber, die Abfallbehandlung Ahrental GmbH, beabsichtigt den Abschluss eines Kauf- und Liefervertrages über eine neue Kehrmaschine. Die Lieferung einer gebrauchten Kehrmaschine ist nicht gestattet, sondern hat es sich um ein Neugerät zu handeln. Die Lieferung und Zur-Verfügung-Stellung ist spätestens im September 2021 geplant.