Mit Inkrafttreten des Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 191/2023, und dessen Novelle des Gesundheitszielsteuerungs-Gesetzes (G-ZG) haben Bund, Länder und Landesgesundheitsfonds sowie der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die ihm angehörenden Sozialversicherungsträger eine Plattform zur gemeinsamen Sekundärnutzung von Daten aus dem Gesundheitsbereich einzurichten und zu betreiben. Zweck der Plattform ist eine gemeinsame Sekundärnutzung von pseudonymisierten Primärdaten d