Freiwillige ex ante Transparenzbekanntmachung Begründung für die Wahl des Vergabeverfahrens: § 35 Abs 1 Z 3 BVergG. Die Verfahrensart für das gegenständliche Vergabeverfahren durfte gewählt werden, da von der Auftraggeberin entsprechend dem Bedarf Leistungen mit technischen spezifikationen nachgefragt werden, welche nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden können und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt.