Im Zuge von Infrastrukturänderungen (z.B.: Bahnhofsumbauten, Einbindung von neuen Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen) sind Anpassungen an diesen durchzuführen. Des Weiteren sind Vor-Ort-Einsätze bei Nichtbehebbarkeit von Störungen durch den ÖBB-Instandhalter beinhaltet. Ebenso sind Updates udG. durchzuführen.
Diese Leistungen können aufgrund einer technischen Besonderheit sowie aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten im Sinne des § 206 Abs 1 Z 4 lit a) und lit b) BVergG 2018 nur vom Auftragnehmer erbracht werden.
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