Führung der Geschäftsstelle der Bundes-Jugendvertretung: Führung der Bürogeschäfte zur Erfüllung der Aufgaben der Bundes-Jugendvertretung gemäß dem vorgeschriebenen Wirkungsbereich im § 6 Bundes-Jugendvertretungsgesetz und der inhaltlichen Vernetzung und Abstimmung der Mitglieder.