# Layoutänderung der S-Bahn Züge des 1., 2. und 3. Liefervertrags aus der Rahmenvereinbarung v. 15.2.2010
# Techn. Nachrüstung von allen Fahrzeugen des 1. u. 2. Liefervertrags
Die Vergabe gründet sich auf § 206 Abs 1 Z 4 lit. a) und lit. b) BVergG aufgrund des Vorliegens von technischen Gründen und Ausschließlichkeitsrechten im Zusammenhang mit den gegenständlichen vergebenen Leistungen.