Um als Unternehmen mit umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten (ua besondere Kategorien personenbezogener Daten) der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten weiterhin nachzukommen und den damit zusammenhängenden Bedarf an Beratungsleistungen der NÖ LGA, ihrer verbundenen Unternehmen sowie der Gesundheitseinrichtungen zu decken, beabsichtigt die NÖ LGA den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Erbringung der Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten samt optionaler zusammenhängender (Rechts-)Beratungsleistungen im Bereich des Datenschutzes.