Abschluss der Rahmenvereinbarung: Erbringung von Unterstützungsleistungen (insb Analyse- Beratungs- und Managementleistungen) im Rahmen der Sachkostenoptimierung.

Der in Pkt II.17 und V.2.4 ausgewiesene Wert ist das arithmetische Mittel der Bewertungspreise (exkl USt) aller Parteien der Rahmenvereinbarung multipliziert mit dem vom Auftraggeber in Stunden geschätzten voraussichtlichen Leistungsbedarf während der Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung (sechs Jahre). Die Bewertungspreise errechneten sich nach dem in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Berechnungsschema anhand der je Mitarbeiterkategorie angebotenen Stundensätze. Da konkret eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde, ist die Angabe des endgültigen Wertumfanges der Rahmenvereinbarung nicht möglich.