Bei der gegenständlichen Effizienzprüfung geht es um die Überprüfung der Input/Output-Relationen der drei Beauftragungen über den Beauftragungszeitraum bis inklusive 2024. Die Erwartung der Auftraggeber ist, dass die Beauftragungen sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig durchgeführt werden. Dafür sind die den jeweiligen Beauftragungen zugrundeliegenden Ressourcendarstellungen heranzuziehen. Es ist auf die interne Organisation der beauftragten Einrichtungen zu achten, um möglichst realistische Befunde über die Arbeitsabläufe und -ergebnisse zu erhalten. Soweit sinnvoll, sollen zusätzlich zu quantitativen Prüfverfahren auch qualitative Methoden verwendet werden.