Der Auftraggeber beabsichtigt, Aufzugsanlagen begutachten und im jeweils technisch erforderlichen Ausmaß modernisieren zu lassen. Weiters sollen die bestehenden Wartungsverträge und Notruf- sowie Notbefreiungsverträge in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht überprüft werden. Außerdem soll ein LV für die Befundung der Anlagen durch eine akkreditierte Prüfstelle erstell werden. Hierfür bedarf es zunächst Fachplanungsleistungen aus dem Bereich technische Ausrüstung in Bezug auf Aufzugsanlagen.