Das Zentrum für biomedizinische Forschung der medizinischen Universität Wien plant die Beschaffung von IVC-Systemen (Produkt: Green Line / Tecniplast) zur Erweiterung der bereits bei der Auftraggeberin bestehenden IVC-Systeme desselben Herstellers. Die Auftraggeberin führt hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit einem Unternehmen gemäß § 36 Abs 1 Ziffer 6 BVergG 2018 durch, weil eine Erweiterung von bestehenden Lieferungen bzw Einrichtungen erforderlich ist und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass Waren mit unterschiedlichen Merkmalen beschafft werden müssten und dies zu einer technischen Unvereinbarkeit und unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem Bieter durchgeführt und mittels ex Ante Transparenzbekanntmachung bekanntgemacht (2021/S 192-499730).