Umfang der gegenständlichen Dienstleistung ist im Bedarfsfall die Inanspruchnahme von fachlicher datenschutzrechtlicher Unterstützung durch einen Rechtsexperten der allenfalls auch als zusätzlicher externer Datenschutzbeauftragter für die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) fungieren soll. Die angeführte Auftragssumme beziffert den maximal begrenzten Auftragswert für die vereinbarte Vertragslaufzeit von einem Jahr von Mitte Mai 2022 bis Mitte Mai 2023.