Die AG beabsichtigte die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit drei Unternehmen zur Beauftragung von Reinigungsleistungen. Vom Leistungsgegenstand umfasst sind die tägliche Unterhaltsreinigung, die jährliche Grundreinigung, die Beistellung von zusätzlichem Reinigungspersonal, die Fensterreinigung sowie die Außenfassadenreinigung. Da gegenständlich nur zwei letztgültige Angebote eingelangt sind, wurde die Rahmenvereinbarung nur mit zwei Partnern geschlossen.