Durch die Auflage der UVE/UVP Nordwestbahnhof ist die quantitative Beweissicherung, welche als Maßnahme in der UVE Einreichung Nordwestbahnhof im Teil 3- Umwelt- Fachbeitrag und der UVE Nordwestbahnhof im Teil 4, sowie auch in der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Abfallbehanlungsanlage - Bescheid der MA22- 828857/2023 vom 06.08.2024 angeführt sind zu erbringen.
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