Gegenstand dieser Dienstleistungskonzession ist das ausschließliche Recht zur Errichtung, Belassung und Erhaltung von Anschlagstellen, und zwar Tafeln, Säulen und hinterleuchtete Plakattafeln, innerhalb des Stadtgebietes von Innsbruck auf den, der Stadt Innsbruck gehörenden Liegenschaften zum Zwecke der Werbung durch Plakatanschlag sowie die verpflichtende Entfernung jener Werbemaßnahmen und Werbeträger, welche innerhalb des Stadtgebietes von Innsbruck auf den, der Stadt Innsbruck gehörenden Liegenschaften konsenslos angebracht wurden.